Einreisebestimmungen

Für die Einreise in die Russische Föderation (Russland) ist ein gültiges Visum erforderlich, das entweder bei der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in Bern oder beim Generalkonsulat der Russischen Föderation in Genf rechtzeitig vor der Abreise beantragt werden muss. An der Grenze werden keine Visa für Russland ausgestellt.

Das Russlandvisum gilt persönlich für den Reisenden für eine bestimmte Zeitspanne und festgelegte Ortschaften. Ein einfaches Visum für Russland berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise nach bzw. aus Russland. Für mehrmalige Einreisen muss ein Multiple-Entry-Visum beantragt werden.
Die Staatsangehörigen der Drittländer müssen einen festen Wohnsitz in der Schweiz und eine schweizerische Aufenthaltsbewilligung haben, ansonsten müssen Sie das Einreisevisum in Ihrem Heimatland beantragen.